Vereinsbeitrag vom Amt

Die Bundesregierung hat mit dem jüngst beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket eine interessante Möglichkeit für anspruchsberechtigte Vereinsmitglieder geschaffen.  

Neu sind sog.  Leistungen für Bildung und Teilhabe am Sozialen und kulturellen Leben. Dies umfasst auch einen Mitgliedsbeitrag zu einem Sportverein in Höhe von monatlich maximal 10,00 €.

Anpruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einer Bedarfgemeinschaft aus dem SGB II (Hartz IV) bzw. der Sozialhilfe angehören. Wichtig hierbei sei noch zu erwähnen, dass ein rückwirkender Antrag ab dem 01. 01. 2011 nur noch bis zum 30. 04. 2011 gestellt werden kann.

Nähere Informationen unter folgendem Link:

http://www. potsdam-mittelmark. de/opencms/opencms/pm/de/index. html? nr=369

Einige Antrags- und Informationbroschüren werden bei Bedarf auch zur heutigen JMV vorliegen.

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