TSV Sportangebot (aktualisiert zum 22.06.2020)
Die Eindämmungsverrodnung des Landes Brandenburg ist durch die neue SARS-CoV-2-Umgangsverordnung ersetzt worden. Für die Nutzung der Sportanlagen des TSV ergeben sich daher weitere Lockerungen, die wir gerne umsetzen und die im weiteren Verlauf in die Nutzungsordnungen in Form von Streichungen eingearbeitet sind. Ganz wichtig, der Sport hat weiterhin ausschließlich grundsätzlich kontaktfrei zu erfolgen. Hiervon ausgenommen ist der Bereich der Jugendarbeit. Dies bedeutet, dass ausschließlich Kinder und Jugendliche den Mindestabstand während des Trainings nicht einzuhalten haben.
Nutzung von Umkleide und Duschen sind nicht mehr verboten.
Jegliche sportliche Aktivitäten sind weiterhin gewissen Regelungen (Hygiene- und Abstandsgebote) unterworfen. Im Einzelnen hat der Vorstand für die Nutzung der Sportanlagen (Wald- und Parkstadion sowie Sporthallen) für die Mitglieder verbindliche Nutzungsordnungen aufgestellt, welche bis auf weiteres einzuhalten sind.
Die Nutzung der Sporteinrichtung hat ausschließlich erst nach Belehrung durch den Vorstand bzw. Abteilungsleitende zu erfolgen.
Alle Abteilungen haben bzw. werden in dieser Woche wieder ihren Sport aufnehmen bzw. haben diesen schon aufgenommen.
Ich bitte euch die angefügten Regeln zu beachten.
Für Fragen könnt Ihr euch jederzeit an den Vorstand wenden.
Wir halten euch weiter auf dem Laufenden.
Nutzungsordnung Park- und Waldstadion