Pflicht zur Führung von Listen aller Teilnehmenden
Auf Grund der neuen Umgangsverordnung vom 11.08.2020 sind wir wieder verpflichtet Teilnehmerlisten zum Zwecke einer evtl. Nachverfolgung zu führen. Eine Unterscheidung wird dabei lediglich zwischen sog. Indoorsport und Sport im Freien getroffen.
Für Indoorsport bedeutet dies, dass für Training und Wettkämpfe alle Personen, ob Zuschauer, Spieler (aller Teams) und Schiedsrichter zu erfassen sind.
Für Sport im Freien, also im Wald- und Parkstadion, im Übrigen auch im Freibad, gilt, dass dort grundsätzlich der Mindestabstand einzuhalten bzw. bei unterschreiten ein Mundschutz zu tragen ist. Diese Regelungen entsprechen der Nutzungsordnungen, die in den Schaukästen veröffentlicht sind. Für Training und Wettkampf gilt die Ausnahme, das Spieler (beider Teams) nebst Schiedsrichter den Mindestabstand nicht mehr einhalten brauchen und somit in eine Teilnehmerliste aufzunehmen sind.
Verantwortlich sind die Trainer und Übungsleiter.
Ich möchte euch bitten die entsprechenden Übersichten gewissenhaft zu führen. Wer ausgedruckte Listen benötigt, der kann sich bei mir melden. Als Hilfestellung ist nachfolgend eine Beispielübersicht verlinkt.